Böge Schimmelambulanz

Gesundheitsgefährdende Schimmelbelastungen durch Baufehler und Wasserschäden

BÖGE K.-P.: Gesundheitsgefa?hrdende Schimmelbelastungen durch Baufehler und Wasserscha?den. IBK Darmstadt Institut fu?r das Bauen mit Kunststoffen e.V. Schriftenreihe Nr. 298 zur IBK- Bau-Fachtagung „Ausgewa?hlte Feuchtescha?den – Sanierung oder Erneuerung – aus der Sicht der gesundheitlichen Konsequenzen“ am 12.02.2004 in Berlin und 21.10.2004 in Wu?rzburg

Böge – Wohngift- und Schimmel- Ambulanz

1. Einleitung

Feuchteschäden an Bauwerken sind Hausbesitzern ebenso wie Architekten und Bauhandwerkern bekannt und führen seit Jahrzehnten zu heftigen Auseinanderset­zungen. Dies gilt nicht nur für rechtliche Fragen nach eingetretenen Schäden oder bei „Pfusch am Bau“, sondern auch bei der Entwicklung von Normen und Vorschrif­ten sowie neuen Baustoffen und technischen Zusätzen zur Materialverbesserung. Dabei wurden aus meiner Sicht die Folgeschäden in Form von mikrobiellen Bela­stungen und ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen fast vollkommen übersehen. Unqualifizierte Ausführungen, zu schnelles Bauen, falsche Sanierungen von Feuch­teschäden und die Tatsache, dass durch eine energiesparende Abschottung keine ausreichende Verdünnung von Schadstoffen in der Raumluft mehr stattfindet, führen zu immer häufigeren und schlimmeren Erkrankungen der Bewohner. Es ist bedenk­lich, wenn in einschlägigen Veröffentlichungen davon ausgegangen wird, dass in etwa einem Drittel der bundes­deutschen Wohnungen von erhöhten und aus ge­sund­heitlicher Sicht unzumutbaren Schimmelbelastungen ausgegangen wird. Diese Woh­nungen würden – hätten wir für Häuser ein ähnliches Kontrollsystem wie für Autos – nach dem Gesundheitscheck keine Plakette (den Gesundheitspass) erhalten.

 

2. Grundlagen zur Messung und Beurteilung von versteckten Schimmelschäden

2.1 Pil­ze und Bak­te­rien, Meßverfahren und gesundheitliche Beurteilung:

Im Fol­gen­den be­zie­he ich mich vor­zugs­wei­se auf fol­gen­de spe­zi­fi­schen Un­ter­la­gen.

2.1.1 Ver­öf­fent­li­chung: "Um­den­ken bei der Be­wer­tung von Schim­mel­be­fall er­for­der­lich", her­aus­ge­ge­ben im­ Ju­ni 2002 vom Um­welt­aus­schuss der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung S.- H. und des In­sti­tuts für To­xi­ko­lo­gie der Universität Kiel

2.1.2 "Leit­fa­den zur Vor­beu­gung, Un­ter­su­chung, Be­wer­tung und Sa­nie­rung von  Schim­mel­pilz­wachs­tum in In­nen­räu­men" des Um­welt­bun­des­am­tes vom No­v. 2002. Tegeder[1]hat dazu eine dreiseitige Kurzfassung erstellt, die es für gelegentliche Nut­zer überflüssig macht, dass 80- seitige Original auszuwerten.

Im Bereich der Messung und Beurteilung von Schimmelschäden hat es in den letzten Jahren vorzugsweise durch die modellhaften Aktivitäten des Labors Pegasus (Dr. Urban Palmgren) erhebliche Entwicklungen gegeben, die eine vollkommen neue Sichtweise und zwingende Forschung in der Mikrobiologie und Umweltmedizin erfor­derlich machen:

Der unter 2.1.1 genannten Veröffentlichung kann dazu u.a. entnommen werden:

„Der Umweltausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und das Institut für experimentelle Toxikologie des Universitätsklinikum Kiel weisen dar­auf hin, dass auf der Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse bei der gesund­heitlichen Bewertung von Schimmelbefall in Innenräumen ein Umdenken erfolgen sollte.

Die gesundheitlichen Folgen von Schimmelexpositionen nehmen zu.

Sie reichen von chronischen Erkrankungen der Atemwege (allergisches Asthma) und des HNO-Traktes (hier insbesondere Entzündungen der Nasennebenhöhlen) über Kopfschmerzen bis zur chronischen Erschöpfung.

Aus internationalen Veröffentlichungen sowie aktuellen Untersuchungsergebnissen des „Messwagens der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein“ muss ge­schlossen werden, dass die bisher gängige Praxis zur Beurteilung einer Gesund­heitsgefährdung durch Schimmelpilze mittels der Messung von lebenden, kultivierba­ren Sporen in der Raumluft nicht ausreicht. Viele öffentliche Institutionen, Gesund­heitsämter und Sachverständige arbeiten jedoch immer noch ausschließlich nach dieser herkömmlichen Methode und kommen daher zu falschen Bewertungen.“

Für die vorstehende Argumentation sind aus meiner Sicht insbesondere zwei Grundla­gen wichtig:

-        Nach Lorenz[2] und umfangreichen eigenen Erkenntnissen sind etwa 85 % der Fälle versteckte Schäden , die zwangsläufig durch Augenscheinnahme, Feuch­temessungen an der Oberfläche und Sporenmessungen in der Raumluft (siehe auch Abs. 2.2.3) weder erkannt noch bewertet werden können.

-        Gemäß der Veröffentlichung unter 2.1.1 „muss bei Verdacht auf mikrobielle Bela­stungen auch nach nicht sichtbarem Vorkommen gesucht werden. Alter, trocke­ner Befall muss untersucht und dann entfernt werden, denn auch von versteck­ten, abgestorbenen Pilzen und Bakterien können MVOC sowie die ihnen anhaf­tenden Toxine in die Raumluft gelangen und Allergien oder andere Erkrankungen auslösen.“

Obwohl vorstehende Erkenntnisse eigentlich ausreichend bewiesen und wissen­schaftlich belegt sind, gibt es immer noch Aussagen aus den Reihen von Medizinern, Schimmelgutachtern und vor allem Bausachverständigen, die diese Fakten schlicht und einfach ignorieren und  sinngemäß feststellen: „Solange keine erhöhten Mengen anzüchtbarer Sporen in der Raumluft gemessen werden, besteht keine Gesund­heitsgefahr“. Dies ist nicht nur falsch, sondern dadurch werden unzählige krankma­chende Umstände für Hausbewohner ignoriert, die zu unübersehbaren Gesundheits­schäden und Folgekosten führen können.

 

2.2 Grund­sätz­li­ches zu Pilzen und Bakterien

Haupt­ur­sa­che für Pro­ble­me mit Schimmelpilz- oder Bakterienbefall in In­nen­räu­men ist meist ei­ne er­höh­te Feuch­tig­keit, die ih­re Ur­sa­che z.B. in ei­nem Bau­scha­den, fal­scher Iso­lie­rung oder schlech­ter Be- und Ent­lüf­tung ha­ben kann. Bei solchen Ver­hältnissen und im Zusammenhang mit Wärme wird das Wachstum von Mikroorga­nismen stark gefördert. Dabei werden chemische Substanzen pro­du­ziert und frei­ge­setzt, die zu ge­sund­heit­li­chen Be­ein­träch­ti­gun­gen füh­ren kön­nen. Das akute Gefähr­dungspotential eines mi­kro­biel­len Befalls hängt ne­ben der Flä­che bzw. dem Vo­lu­men des Be­falls auch von den vorhandenen Pilz- und Bakterienarten ab.

In dem un­ter 2.1.2 ge­nann­ten Leit­fa­den des UBA  wird zu den Meßverfahren grundsätzlich aus­geführt:

„Es gibt kein Verfahren zur Probenahme, Aufarbeitung und Bestim­mung von Schim­melpilzen, das für alle Fragestellungen anwendbar ist."

Daraus und aus meiner Erfahrung ziehe ich den Schluß, dass je nach Aufgaben-stellung und den besonderen unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten ein oder mehrere Verfahren ausgewählt werden sollen, die grundsätzlich eine abschließende gesundheitliche Bewertung und bei Bedarf eine fachgerechte Sanierung erlauben.

Nachstehend einige Erläuterungen zu verschiedenen Meßverfahren:

 

2.2.1 Ein­satz ei­nes Schim­mel­spür­hun­des

Nach qualifizierter Ausbildung für den Hund und den Schadensermittler sowie umfangreicher Erfahrung ist das Aufspüren, die Lokalisation und die Quantifizierung von versteckten Schim­melschäden ist  der Schimmelspürhund[3] für mich ein unver-zichtbares Instrument mit ver­gleichsweise geringem Kostenaufwand geworden.

Dem Leit­fa­den des UBA ist zu ent­neh­men:

„Der Einsatz eines Schimmelpilzspürhundes wird als Ersatz oder als Ergänzung mi­krobieller Messungen oder von MVOC-Messungen bei nicht sichtbaren, aber ver­muteten Schimmelpilzschäden in Gebäuden vorgeschlagen“.

 

2.2.2 Mes­sung von Pil­zen und Bak­te­rien in der Raum­luft

Mit einem speziellen Sam­mel­me­di­um wird vor Ort eine Raumluftprobe gezogen und im Labor über kulturelle Nachweisverfahren auf verschiedenen Nährböden ana­ly­siert.

Für die tägliche Praxis hat diese Methode so erhebliche Nachteile, dass sie auf kei­nen Fall als alleiniger Maßstab zur Beurteilung einer Gesundheitsgefahr eingesetzt werden kann. Der Nachweis von niedrigen Sporen- Konzentrationen in der Raumluft bietet keine Sicherheit, dass kein gesundheitsgefährdender Schimmelpilzbefall vor­liegt. Es bestehen nicht nur Unsicherheiten, weil stundenaktuelle und witterungsab­hängige Schwankungen nicht berücksichtigt werden können, sondern zwangsläufig werden versteckte Belastungen ebenso wie nicht mehr anzüchtbare (aber trotzdem gesundheitsgefährdende) Mikroorganismen überhaupt nicht erfaßt.

 

2.2.3 Messung von Schimmelpilzen in Materialien

Dem Leit­fa­den des UBA ist zu ent­neh­men: "Nütz­lich ist in vielen Fällen die Un­tersu­chung einer Materialprobe (wie z. B. Putz, Tapete, Holzteile, Estrich, aber auch Blu­menerde und Dämmmaterialien), die Hinweise auf die eigentliche Lokalisa­tion der Schimmelpilzquelle liefern kann und durch Be­stim­mung der vorkommenden Schim­melpilzarten eine klare Abgrenzung des Keimspektrums im Innenraum von dem der Außenluft ermöglicht.

 

Auch wird damit die Gefahr ei­ner Fehl­in­ter­pre­ta­tion verringert, die bei aus­schließli­cher Luftbeprobung z. B. durch einzelne, zufällig von außen eingetragene Pilzsporen entsteht. Einige Schimmelpilzarten (z.B. Stachy­botrys chartarum) lassen sich über­dies schwierig in der Luft nachweisen. Die Unter­suchung von Schimmel­pilzen auf oder in Materialien gibt Hinweise auf die Schim­melpilzquelle."

"To­xi­sche und sensibilisierende Wirkungen luftgetragener Pilzsporen gehen sowohl von kultivierbaren als auch von nicht kultivierbaren Sporen aus. Für be­son­de­re Fra­ge­stel­lun­gen ist daher die Bestimmung der Gesamtzellzahl durch Verfahren, die nicht auf einer Kultivierung beruhen, sinnvoll. So kann z.B. Stachybotrys chartarum, eine Schimmelpilzart, die zur Bildung von My­kotoxinen fähig ist, oft nicht durch Kulti­vierung nachgewiesen werden, sondern nur bei der direkten Bestimmung der Ge­samtzell- oder Gesamtsporenzahl."

 

2.2.4 Mes­sung von mikrobiologisch produzierten flüchtigen organischen Ver­bindungen (MVOC)

Aus der Raumluftmessung auf "von Mi­kroor­ga­nis­men pro­du­zier­ter flüch­ti­ger or­ga­ni­scher Sub­stan­zen" (MVOC )  läßt sich ab­lei­ten, ob ein Scha­den be­steht, auch wenn er nicht un­mit­tel­bar sicht­bar ist. Neu­e­re Er­kennt­nis­se las­sen den Schluß zu, dass MVOC eine we­sent­lich hö­he­re Kor­re­la­tion zu­ Krank­heits­sym­p­to­men haben als luft­ge­tra­ge­ne Spo­ren. Die MVOC kön­nen durch vie­le Baumaterialien hin­durch­dif­fun­die­ren und ge­lan­gen so in die Raum­luft, obwohl der Scha­den ei­gent­lich in­ner­halb der Bau­kon­struk­tion oder hinter einer Ta­pe­te ver­bor­gen ist. Bei den Substanzen handelt es sich um­ flüch­ti­ge Stoff­wech­sel­pro­duk­te der Schimmelpilze und Bakterien, die noch jahr­zehn­te­lang nach dem Ab­ster­ben der Mi­kro­or­ga­nis­men an die Raum­luft ab­ge­ge­ben wer­den kön­nen.

Im Rahmen eines Verfahrens vor dem Berliner Landgericht wurde u.a. festgestellt, dass aus um­welt­me­di­zi­ni­scher Sicht die Fest­stel­lung von­ ein­deu­tig er­höh­ten MVOC ge­nügt, um­ dar­aus die ob­jek­tiv be­grün­de­te Be­fürch­tung zu­ ge­win­nen, dass der Ge­brauch von Wohn- und Auf­ent­halts­räu­men zu­ ei­ner Ge­sund­heits­be­ein­träch­ti­gung führt.

Dem Leit­fa­den des UBA ist zu ent­neh­men: "Nicht immer lässt, wie beschrieben, der quantitative Nachweis von luftgetragenen Mikroorganismen gesicherte Aussagen

über mikrobielle Schäden im Innenraum zu, da nur ein Teil der in der Luft vorhande­nen Mikroorganismen mit Kultivierungsmethoden erfasst werden kann oder es sich um verdeckte mikrobielle Schäden handelt. Die qualitative Bestimmung der cha­rak­te­ri­sti­schen MVOC kann in solchen Fällen ein gutes Hilfsmittel zum Aufdecken von mi­krobiell bedingten Bauschäden sein".

 

3. Problem A: Fehlende Abdichtung auf der Betonsohle

Von den beim Hausbau bekannten möglichen Schwachstellen, die zu einem unzu­lässigen Wassereintrag und nachhaltigen Gebrauchs- und Wertminderungen führen können, möchte ich eine Problemstellung beschreiben, die aus meiner Sicht hinsicht­lich des Schimmelschadens eine hervorgehobene, aber bisher kaum beachtete Be­deutung hat. Dabei spielt es eine Rolle, dass es sich hier um einen versteckten Schaden handelt, der zwangsläufig selten erkannt wird, aber aus gesundheitlicher Sicht aufgrund seiner großen flächenhaften Ausdehnung besonders gefährlich ist.

Grundsätzlich muss aus meiner Sicht nach dem Studium einschlägiger Fachliteratur und der erstmals 1983 herausgegebenen „DIN- Norm 18195 Bauwerksabdichtungen“ davon ausgegangen werden, dass ausreichende fachlich bindende Vorschriften vor­liegen, um zumindest in Neubauten eine ausreichende Absicherung gegen Feuchtig­keit und Schimmelbefall zu garantieren.

In der  neuen Fassung der DIN 18195 Teil 4 vom August 2000 ist u.a. deutlich be­schrieben, dass diese Norm für „die Abdichtung von Bauwerken und Bauteilen mit Bitumenwerkstoffen und Kunststoff- Dichtungsbahnen gegen im Boden vorhandenes, kapillargebundenes und durch Kapillarkräfte auch entgegen der Schwerkraft fortleit­bares Wasser“ gilt. Neben Vorschriften für den Schutz von Wänden ist aus meiner Sicht der Absatz 6.2.1 eindeutig: „Die Bodenplatte ist grundsätzlich gegen aufstei­gende Feuchtigkeit  nach 7.4 abzudichten. Dabei muss die Abdichtung des Fußbo­dens an die waagerechte Abdichtung der Wände so herangeführt oder mit ihr ver­klebt werden, dass keine Feuchtigkeitsbrücken insbesondere im Bereich von Putzflä­chen entstehen können.“

Es kann als Sachverständiger für Schimmel und Wohngifte eigentlich nicht meine Aufgabe sein, über Baunormen und deren Anwendung zu diskutieren, aber da die Folgen der falschen oder fehlenden Abdichtungen von Bodenplatten bei der Suche nach Ursachen für schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen in der Praxis eine immer größere Rolle spielen, erscheint hier dringend eine bessere Kontroll- und Informati­onsarbeit erforderlich.

Bei der Aufdeckung von Schimmelschäden im Fußbodenaufbau ist mir aufgefallen, dass fast immer nicht nur die Abdichtungen von Sohle und Wänden falsch oder gar nicht ausgeführt waren, sondern zwischen Sohle und Dämmmaterial fanden sich fol­gende Zustände:

2.1 keinerlei Abdichtungsmaterial

2.2 Verpackungsfolien, die auf dem Bau in dieser Form „entsorgt“ wurden.

2.3 PE- Folien (meist 0,2 mm) in verschiedenster Verlegung ohne Überdeckung

2.4 unverschweißte, unverklebte Dachpappen

2.5 dünner teerhaltiger Kaltanstrich

2.6 unverschweißte, unverklebte Bitumenbahnen

Bei der Heranziehung der verantwortlichen Architekten, Baufirmen und auch Sach­verständigen reichten die Begründungen für vorstehende Ausführungen von „das kennen wir hier nicht anders „ über „anders wird es zu teuer“ bis „das ist normal - Feuchtigkeit und Schimmel sind überall“.

Im nachstehend aufgeführtem Fallbeispiel stellte der (bekannte und in seiner Region anerkannte Bauunternehmer) im Rahmen der Ortsbegehung bei geöffnetem Fußbo­denaufbau fest: „Ich fühle keine Feuchtigkeit - Schimmel kann ich auch nicht sehen – bisher hatte ich noch nie Probleme“.

Grundsätzlich möchte ich feststellen, dass es mir nicht um die Hervorhebung einzel­ner und immer wieder vorkommender Fälle von sog. „Pfusch am Bau“ geht, sondern um eine Problematik, die offensichtlich sehr häufig auftritt und hinsichtlich seiner ka­tastrophalen Auswirkungen wenigen bekannt ist, weil nur selten eine Kontrolle des Fußbodenaufbaus stattfindet.

Abschließend weise ich noch darauf hin, dass es bei dem Problem der falschen oder fehlenden Abdichtung nicht nur um die Gefahren durch eindringendes Wasser geht, sondern allein die frisch geschüttete und nicht ausgetrocknete Betonsohle führt meist schon zu einem unzulässigen Pilzwachstum in der darüberliegenden Dämmung.

 

Fallbeispiel zu Problem A:

Fehlende Abdichtung auf der Betonsohle

1. Ört­li­che Ge­ge­ben­hei­ten und Feuch­te­mes­sun­gen:

Überprüfungen im  März 2003. Neues  Einfamilienhaus, bezogen im Jahr 1999.

Der Hausbesitzer war aufgrund erheblicher gesundheitlicher Probleme arbeitsunfähig und konnte das Haus aufgrund toxischer Belastungen (lt. ärztlicher Diagnose) aufge­tretenen Bewegungsstörungen (insbesondere Gleichgewichtssinn) nicht mehr ver­lassen. Weiter stellt der Arzt positive Reaktionen auf Schimmelbelastungen fest.

In Wohn- und Schlafzimmer war Auslegeware auf dem Zementestrich ausgelegt. Unter dem Fußbodenaufbau befand sich zwischen der Betonsohle (nicht unterkellert) und der Styropordämmung keine Abdichtung gemäß DIN 18195, d.h. das Styropor lag auf der feuchten Sohle.

2. Einsatz des Schimmelspürhundes:

Der ein­ge­setz­te Schim­mel­spür­hund hat auf al­len Fuß­bö­den mar­kiert, was ein­deu­tig auf ver­steck­te mi­kro­biel­le Be­la­stun­gen hin­deu­tet.

3. Messung und Be­ur­tei­lung des mikrobiellen Be­falls im Ma­te­ri­al:

Methoden der  Umweltmykologie GbR Berlin (Dr. Trautmann , Dr. Dill)

Von den Materialproben werden meist zur mikroskopischen Vorprüfung Folienkon­taktproben angelegt und nach Anfärbung mit Lacto­phenol­blaulösung lichtmikrosko­pisch unter­sucht.

Ausgewählte Materialproben werden in Lösung ein­gewogen, geschüttelt und in Zeh­ner­schritten verdünnt. Vom Originalansatz und von Ver­dünnungsstufen wird auf DG 18-, Malzextrakt- und CASO-Agar plattiert.

3.1 Ergebnisse:

3.1.1 Mikroskopien: Die aus dem Fußbodenaufbau entnommenen Materialien (Gip­s-putz, Randstreifen, bitumierte Pappe, Styropor) wurden einer mikroskopischen Vor­prüfung unterzogen und (aus Kostengründen) nur eine Vollanalyse durchgeführt:

3.1.2 Bestimmung anzüchtbarer Pilze und Bakterien, Verdünnung

Materialprobe Styropor Unterseite aus dem Schlafzimmer EG:

Ergebnis und Bewertung

Pilzgesamtkonzentration: 23 x 103 KBE/g = Hoch

Pilzzusammensetzung: Auffällig insbesondere durch Aspergillus versicolor und Verticil­lium psalliotae.

Bakteriengesamtkonzentration: 180 x 103 KBE/g = Hoch

Bakterienzusammensetzung: Auffällig: Actinomyceten, Typ Promicromomonospora

 

4. Raumluftmessung und Bewertung MVOC:

Pro­be­nah­me im März 2003:

Schlafzimmer: Sum­me MVOC: 2.861 ng/m3

Nach einschlägigen Veröffentlichungen aus dem Jahr 2000 wird ei­ne Sum­men­kon­zen­tra­tion ab 1500 ng/m3 als „er­heb­li­ches In­diz" für ei­nen ver­steck­ten Schim­mel­be­fall ein­ge­stuft.

  1. Abschließende Bewertung :

Durch die fehlende Abdichtung im Fuß­bo­den­auf­bau ist es im Erdgeschoss des Ein-familienhauses (Baujahr 1999) flächendeckend zu ei­nem deutlich erhöhten mi­kro­biel­len ­Be­fall und an­dau­ern­den Aus­ga­sun­gen­ von Stoff­wech­sel­pro­duk­ten ge­kom­men.

Im März 2003 habe ich nach Abschluß der Untersuchungen gefordert, dass bei ei­ner Sa­nie­rung dar­auf zu ach­ten ist, daß al­le be­la­ste­ten Ma­te­ri­a­lien voll­stän­dig be­sei­tigt  wer­den, denn auch von ab­ge­stor­be­nen, ver­steck­ten Mi­kro­or­ga­nis­men emit­tie­ren Sub­stan­zen , die zu ge­sund­heit­li­chen Be­la­stun­gen füh­ren kön­nen.

  1. Erfolgskontrolle:

Auf Nachfrage teilt der Betroffene im Januar 2004 mit, dass im Juni 2003 der Estri­chaufbau erneuert wurde. Der Gesundheitszustand hat sich danach wesentlich gebessert. Er fährt sogar schon wieder mit dem Auto.

 

4. Problem B: Feuchte- und Schimmelschäden im Neubau

Vermeintliche zeitliche und finanzielle Zwänge haben uns fast eine eiserne Neubau­regel vergessen lassen, die nicht nur Planern und Erbauern von Häusern geläufig war, sondern auch Laien:

„Ein Neubau muß mindesten zwei Jahre austrocknen!“

Unabhängig vom brachliegendem Rohbau zu Frostzeiten und von speziellen Koks-heizungen wurden zum Teil sogar Neubauten (selbstverständlich ohne Tape­ten!) in äußerst fragwürdiger Form von sozialschwachen Mietern „trocken gewohnt“.

Diese Zahlen werden eindrucksvoll durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt:

Es wurde z. B ermittelt, dass ei­ne fri­sche Be­tondecke von 20 cm Dicke bis zur Aus­gleichs­feuch­te des "trocke­nen" Be­tons, d.h. einer Feuch­te­dif­fe­renz von ca. 5 Pro­zent so­wie ei­ner an­ge­nom­me­nen Be­ton­dich­te von ca. 2400 kg/m3 ei­ne flä­chen­be­zo­ge­ne Was­ser­mas­se von 24 kg/m2 ergibt. Das wären z.B. für einen Kel­ler­raum von ca. 64 m2 mit al­len Bo­den- und Decken­flä­chen, et­wa 1536 Li­ter Was­ser, die ab­ge­führt werden bzw. ver­dun­sten müs­sen.

 

Wenn man dann noch ungünstige Witterungsbedingungen sowie ein schlechtes Heiz- und Lüftungsverhalten einrechnet, wird die hochaktuelle Problemstellung für Neubauten deutlich. Es ist zwingend zu fordern, dass Planer und Baufachleute nicht nur den Bewohnern eines Neubaus Regeln für das Wohn-, Heizungs- und Lüftungs-ver­halten an die Hand geben, sondern auch folgende Grundregeln beachten:

-       Ab der Rohbauphase ist durch ergänzende Maßnahmen sicherzustellen, dass jedwede Baumaterialien nicht unmittelbar dem Regen oder auch Überschwem­mungen ausgesetzt sind.

-       dampfbremsende Bodenbeläge (z.B. PVC, Laminat, Beschichtungen) dürfen erst eingebaut werden, wenn in den abzudeckenden Materialien ein Wert von unter 20 Holzfeuchteäquivalenten eingehalten ist.

-       in Bädern sind zwingend Abluftventilatoren einzubauen und in Küchen Wrasenab-züge ebenso mit Abluft.

-       durch ergänzende lüftungstechnische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass auch ohne die Möglichkeit der Stosslüftung ein gleichmäßiger Luftaustausch von 0,5 pro Stunde stattfindet.

-       über Feuchtigkeitskontrollen zur Schlußabnahme ein Protokoll vorgelegt wird

 

Fallbeispiel zu Problem B:

Feuchte- und Schimmelschäden im Neubau

  1. Ört­li­che Ge­ge­ben­hei­ten und Feuch­te­mes­sun­gen

Überprüfungen im November 2003. Neues Einfamilienhaus, bezogen im Mai 2003. Besondere Gerüche im Kinderzimmer. Das Kind hat gesundheitliche Probleme: Nase zu, häufig erkältet, Bronchitis.

Außer Küche und Bäder überall geklebter Parkettfußboden Eiche.

Nach Auskunft des Parkettverlegers soll der Estrich vor der Verlegung des Parketts nach einer Kontrolle ausreichend trocken gewesen sein. Ei­ne im Ze­men­te­strich durch­ge­führ­te Feuch­te­mes­sung  nach der "Car­bid- Me­tho­de" er­gab (ca. 8 Mo­na­te nach dem Ein­zug!) ei­nen Feuch­te­ge­halt von 2,4% .

Nach ein­schlä­gi­gen Re­geln (u.a. ge­mäß Bun­des­ver­band Estrich und Be­lag) soll der Höchst­feuch­te­ge­halt bei der Ver­le­gung von Par­kett­bö­den un­ter 2.0 % lie­gen.

2. Einsatz des Schimmelspürhundes:

Der ein­ge­setz­te Schim­mel­spür­hund hat auf al­len Par­kett­fuß­bö­den mar­kiert, was ein­deu­tig auf ver­steck­te mi­kro­biel­le Be­la­stun­gen hin­deu­tet.

3. Messung und Be­ur­tei­lung des mikrobiellen Be­falls im Ma­te­ri­al:

Untersuchungsbericht der Umweltmykologie GbR Berlin (Dr. Trautmann , Dr. Dill) Methoden: siehe erstes Fallbeispiel

3.1 Ergebnisse

3.1.1 Vorprüfung (Mikroskopien) von Proben aus dem Bodenaufbau Kinderzimmer:

Probe

Aussehen
Pilze / Bakterien

a Eichenparkett

 

Eichenparkett,
eine Seitenkante vergraut, Unterseite mit Kleber­resten

Seitenkante: Mäßig viel Myzel, viele Sporenträger und extrem viele Sporen von Aspergillus sp. (ver­mutlich Aspergillus versicolor) Kleber:
Vereinzelt Myzel, Fruchtkörper und Sporen von Eu­rotium sp. (Aspergillus glaucus-Gruppe)

b Estrich mit schwarzer Folie

 

Estrich mit Kleber­resten, Folie

Estrich: Vereinzelt Myzel, Sporenträger und viele Sporen von Aspergillus sp. (vermutlich Aspergillus versicolor)

Folie: Vereinzelt Sporen von Aspergillus sp.

c Styropor

 

unauffällig

Vereinzelt Myzel, Sporenträger und viele Sporen von Aspergillus sp.; Vereinzelt Myzel, Sporenträger und mäßig viele Sporen von Acremonium sp.; Viele Actinomyceten

d Schüttung

 

aus Styro­por, Putz + Granulat

Vereinzelt Pilzmyzel a

Mäßig viele Bakterienaggregate

e blauer Rand­streifen

 

unauffällig

Mäßig viel Myzel und viele Sporen von Cladospo­rium spp.; Vereinzelt Myzel, Sporenträger und viele Sporen  Aspergillus sp.

f Gipsputz

 

unauffällig

Sehr vereinzelt Myzel und mäßig viele Sporen vom Typ Aspergillus/Penicillium a

Vereinzelt Actinomyceten

a Mangels charakteristischer morphologischer Merkmale (z.B. Sporenträger) nicht genauer bestimmbar

 

3.1.2 Bestimmung anzüchtbarer Pilze und Bakterien, Verdünnung

3.1.2.1 Materialprobe  Eichenparkett aus dem Kinderzimmer:

Ergebnis und Bewertung

Pilzgesamtkonzentration: 3.300 x 103 KBE/g  = Sehr hoch

Pilzzusammensetzung: Auffällig durch Aspergillus versicolor, Penicillium spp., (Pae­cilomyces sp.)

Bakteriengesamtkonzentration: 4,0 x 103 KBE/g = Erhöht, ggf. Hemmung weiterer Bakterien durch Pilze

Bakterienzusammensetzung: Unauffällig

3.1.2.2 Materialprobe Styropor aus dem Estrich Kinderzimmer:

Ergebnis und Bewertung

Pilzgesamtkonzentration: 360 x 103 KBE/g  = Hoch

Pilzzusammensetzung: Auffällig durch Acremonium sp., Aspergillus versicolor, Peni­cillium spp., Verticillium sp.

Bakteriengesamtkonzentration: 470 x 103 KBE/g  = Hoch

Bakterienzusammensetzung: Auffällig durch Actinomyceten

 

4. Raumluftmessung und Bewertung MVOC:

Pro­be­nah­men im November 2003:

4.1 Au­ßen­luft : Sum­me MVOC: kei­ne Wer­te, un­ter­halb  der Be­stim­mungs­gren­zen

4.2 Kinderzimmer: Sum­me MVOC: 1.794 ng/m3

Nach einschlägigen Veröffentlichungen aus dem Jahr 2000 wird ei­ne Sum­men­kon­zen­tra­tion ab 1500 ng/m3 als „er­heb­li­ches In­diz" für ei­nen ver­steck­ten Schim­mel­be­fall ein­ge­stuft.

Vor­ge­nann­te Be­wer­tung kann nach ei­ner neu­en wis­sen­schaft­li­chen Ver­öf­fent­li­chung von Keller[4] aus dem Sep­tem­ber 2003  wie folgt er­gänzt wer­den:

Bei ei­ner Über­prü­fung der Sum­me von acht "Haupt­in­di­ka­to­ren" er­gibt sich:

4.3 Sum­me der acht Haupt­in­di­ka­to­ren: 600 ng/m3

Der Er­fah­rungs­wert für die Sum­me von acht Haupt­in­di­ka­to­ren in un­be­la­ste­ten Woh­nun­gen be­trägt = 430 ng/m3

Da­mit  er­gibt sich auch nach den ak­tuell­sten wis­sen­schaft­li­chen Ver­öf­fentli­chun­gen im Kinderzimmer ge­gen­ü­ber "un­be­la­ste­ten" Woh­nun­gen ei­ne deut­liche Über­schrei­tung.

4.4 Zur Messung auf MVOC ein ergänzendes Beispiel aus einem ähnlichen Fall: 4.4.1   März 2002, bewohntes Schlaf­zim­mer, Sum­me MVOC:  2.710 ng/m3

4.4.2 September 2002, Schlaf­zim­mer nach Entfernung des Fußbodenaufbaus:   Sum­me MVOC:  < 345 ng/m3

Durch diese Raumluftmessung konnte damit eindeutig nachgewiesen werden, dass nach der Entfernung des belasteten Estrichaufbaus  keine Raumluftbelastung mit deutlich erhöhten MVOC mehr gegeben war.

 

5. Abschließende Bewertung:

Durch er­höh­te Feuch­tig­keit (kein Wasserschaden bekannt) bzw. ei­ne schlech­te Aus­trock­nung ist es im Fuß­bo­den­auf­bau zu ei­nem deutlich erhöhten mi­kro­biel­len ­Be­fall und an­dau­ern­den Aus­ga­sun­gen­ von Stoff­wech­sel­pro­duk­te ge­kom­men.

Bei ei­ner Sa­nie­rung ist dar­auf zu ach­ten, daß al­le be­la­ste­ten Ma­te­ri­a­lien voll­stän­dig be­sei­tigt  wer­den, denn auch von ab­ge­stor­be­nen, ver­steck­ten Mi­kro­or­ga­nis­men emit­tie­ren Sub­stan­zen , die zu ge­sund­heit­li­chen Be­la­stun­gen füh­ren kön­nen.

 

5. Problem C: Schäden nach ungenügender Sanierung durch Trocknung

Es gehört inzwischen fast zur täglichen Praxis des Unterzeichners, dass sich er­krankte Personen auf Anraten Ihres Arztes melden, bei denen nach einem Wasser­schaden in der Wohnung gerade Trocknungsmaßnahmen durchgeführt werden, oder diese auch vor längerer Zeit scheinbar „erfolgreich“ abgeschlossen wurden. Dabei handelt es sich meist um Folgeschäden nach einem Rohrbruch oder Leckagen in einer Wasser- oder Abwasserleitung. Weitere Ursachen waren und sind ebenso die großen Regenfälle mit Überschwemmungen wie im Sommer 2002 auch Schäden an Dächern, Regenwasserableitungen oder Fassaden.

In den von mir bearbeiteten Fällen gab es in der Vorgeschichte meist ein auffälliges und einträchtiges Miteinander von Versicherungen, deren (Bau-) Sachverständigen und Trocknungsunternehmen. Nach Aussagen der Betroffenen erinnerte sich der Schadensbegutachter im Gespräch mit den Betroffenen zufällig an ein „günstiges“ Trocknungsunternehmen, dessen Kosten dann zufällig auch von der Versicherung voll getragen wurden . Unverzüglich nimmt der Trockner seine Arbeit auf, nach Kon­trolle des Erfolges werden angebrachte Kernbohrungen im Fußbodenaufbau wieder geschlossen und erst einmal sind alle Parteien zufrieden.

Grundsätzlich müssen bei dieser Arbeitsweise zwei kritische Punkte betrachtet wer­den:

5.1 Gefahren durch Trocknung bei gleichzeitiger Bewohnung:

In der täglichen Praxis ist es schon häufig vorgekommen, dass Trocknungsunter-nehmen trotz eines Langzeit- Feuchteschadens mit massivem Schimmelbefall  in der Estrich­dämmung warme Luft in den Estrich einblasen, und so nicht nur zu einer Vermeh­rung der Schimmelbelastung beitragen, sondern diese auch noch unkontrolliert in die Raumluft transportieren. In der Regel wurden in die­sen Fällen nach meiner Emp­feh­lung, vom Trocknungsunternehmen eine gesundheit­liche Unbedenklichkeitser­klä­rung einzufordern, die Geräte einen Tag später abgebaut.

5.2 Langzeitgefahren bei der Trocknung verschimmelter Dämmungen:

Auch wenn Trocknungsunternehmen in schriftlichen Werbeblättern oder vor Ort mit „hunderten erfolgreich abgeschlossenen Sanierungen“ werben, konnte ich noch in keinem Einzelfall überzeugt werden, in dem die besagte Feuchte mit den Folgen einer Schimmelbelastung durch Trocknung richtig saniert wurde, denn (siehe auch Abs. 2): auch versteckte und abgestorbene mikrobielle Belastungen müssen beseitigt werden, denn aktuelle wie alte Stoffwechselprodukte gasen jahrzehn­telang in die Raumluft aus und können zu gesundheitlichen Beeinträchtigun­gen führen. Trocknungsmaßnahmen sind hier ebensowenig angebracht wie der Ein­satz gefährlicher chemischer Mittel. Besonders aufgefallen ist mir ein Schleswig- Hol­steinischer „Ingenieurbetrieb“, der in ein Trocknungsloch zur „dreimaligen Desinfek­tion des schwimmenden Estrichs“ ein Flächendesinfektionsmittel eingeblasen hat. Unab­hängig davon, dass die Aktion in dieser Form nicht nur überflüssig und auch noch durch nachträgliche Ausgasungen in die Raumluft gesundheitsgefährdend war, kann sicher keiner nachvollziehen, wie in dieser Weise die gesamte Estrichdämmung er­reicht bzw. desinfiziert werden soll.

Nicht unerwähnt bleiben sollen hier auch die Fälle, in denen nach einem Brandscha­den die massiv mit Rußteilchen belastete Raumluft in den Estrich eingeblasen wurde.

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass bei meinen Kontrollen sehr häufig der notwendige Trocknungsgrad zur Verhinderung von Schimmelschäden (unterhalb 20 Holzfeuchteäquivalente) nicht an allen Stellen im Estrichaufbau erreicht war und zwangsläufig ein unkontrolliertes Schimmelwachstum möglich war.

 

Fallbeispiel zu Problem C:

Schäden nach ungenügender Sanierung durch Trocknung

1. Ört­li­che Ge­ge­ben­hei­ten und Feuch­te­mes­sun­gen

Einfamilienhaus, Baujahr 1983, erworben im Januar 2003. Schimmelprobleme im Keller, der einen direkten Zugang zur Wohnung im Erdgeschoß hat.

Extreme gesundheitliche Probleme der Bewohnerin.

Grund­sätz­lich be­fan­den sich zum Zeit­punkt der Be­ge­hung die ver­schie­de­nen Kel­ler­räu­me in ei­nem "nor­ma­len" Nut­zungs­zu­stand. Deut­li­che op­ti­sche Hin­wei­se auf Feuch­te- und Schim­mel­schä­den fan­den sich an fast al­len Wän­den im un­te­ren Be­reich bis ca. 1m Hö­he, wo­bei hier die im Kel­ler ein­ge­setz­te la­tex­ge­stri­che­ne Ge­we­be­ta­pe­te ent­fernt wor­den war.

In die­sen Be­rei­chen wa­ren deut­li­che Spu­ren ei­nes Was­ser­scha­dens (mit stei­gen­der Feuchtigkeit im Putz­auf­bau) und ei­ner mas­si­ven Schim­melb­e­la­stung er­kenn­bar.   An­zu­mer­ken ist hier, dass die An­brin­gung die­ser Ta­pe­te in ei­nem Kel­ler bau­phy­si­ka­lisch voll­kom­men falsch ist und hier of­fen­kun­dig zur Ver­deck­ung der o. g. Schä­den die­nen soll­te.

Das Scha­dens­bild und orien­tie­ren­de Feuch­te­mes­sun­gen spre­chen ein­deu­tig für ei­nen Zu­sam­men­hang  mit dem Was­ser­ein­bruch im Som­mer 2002, als der Keller voll Was­ser ge­lau­fen war.  Son­sti­ge bau­li­che Miß­stän­de oder Nut­zungs­feh­ler la­gen nach mei­nen Er­mitt­lun­gen nicht vor.

Die durch­ge­führ­te Trocknung nach dem Was­ser­scha­den entsprach of­fen­sicht­lich nicht den zwingend erforderlichen Ansprüchen an eine Sanierung.

2. Messung und Be­ur­tei­lung des mikrobiellen Be­falls im Ma­te­ri­al:

Methoden: Zur um­fas­sen­den Be­wer­tung der Schim­mel­schä­den wur­den Material­pro­ben im Spe­zi­al­la­bor "Pe­ga­sus" in Düs­sel­dorf ana­ly­siert.

Ne­ben der Sichtprüfung un­ter dem Mi­kro­skop wur­den kulturelle und che­mi­sche Nach­weis­ver­fah­ren ein­ge­setzt. Der Vor­teil die­ser um­fan­grei­chen Meß­me­tho­de ist die Mög­lich­keit der Fest­stel­lung von le­ben­den und ab­ge­stor­be­nen Pil­zen und Bak­te­rien.

 

Er­geb­nis­se und Be­wer­tung: Un­ter di­ver­sen Mög­lich­kei­ten wur­den bei­spiel­haft drei Ma­te­ri­al­pro­ben aus ver­schie­de­nen Be­rei­chen ent­nom­men und ana­ly­siert. Da­bei wur­de  von den sicht­bar be­trof­fe­nen Wän­den ei­ne Farb- Misch­pro­be ent­nom­men und aus dem Estrich­auf­bau wurden Proben sowohl in der Nähe einer Außenwand als auch neben einer Innenwand analysiert.

2.1 Misch­pro­be aus meh­re­ren Räu­men, sichtbar belasteter unterer Wan­dbe­reich: Putz, Farbe, Ta­pe­ten­re­ste

Er­geb­nis: In der Ma­te­ri­al­pro­be wur­den deut­lich er­höh­te Kon­zen­tra­tio­nen an  Bak­te­rien (Gesamtanzahl =24.000 x 103 /g) und Schim­mel­pil­zen (Gesamt­anzahl = 4.600 x 103 /g)  ge­fun­den. Auffällig: Aspergillus versicolor und Actinomyceten.

2.2 Probe aus Keller 001, Ecke Außen-/Innenwand links: Sty­ro­por aus dem meßbar

und sichtbar feuch­ten Estrich

Er­geb­nis: In der Ma­te­ri­al­pro­be wur­den deut­lich er­höh­te Kon­zen­tra­tio­nen ins­be­son­de­re an Bak­te­rien (Gesamtanzahl =1.100 x 103 /cm2)  ge­fun­den. Die ho­he le­ben­de Quo­te von Schim­mel­pil­zen so­wie das Vor­han­den­sein von Asper­gil­lus ver­si­co­lor be­le­gen den ak­ti­ven Feuch­te­scha­den.

2.3 Pro­be­ aus Flur 005, links neben Tür zum Hei­zungs­raum: Sty­ro­por, Pap­pe und Mineralfasern aus dem sehr feuchten Estrichaufbau.

Er­geb­nis: In der Ma­te­ri­al­pro­be wur­den ex­trem er­höh­te Kon­zen­tra­tio­nen an Bak­te­rien (Gesamtanzahl =240.000 x 103 /g + KBE =19.000 x 103 /g)  und Schim­mel­pil­zen (Gesamtanzahl =16.000 x 103 /g + KBE  =3.700 x 103 /g) ge­fun­den. Die ho­he le­ben­de Quo­te von Bak­te­rien und Schim­mel­pil­zen so­wie das Vor­han­den­sein von Ac­ti­no­my­ce­ten und Asper­gil­lus ver­si­co­lor be­le­gen den ak­ti­ven Feuch­te­scha­den.

3. Abschließende Bewertung:

Als Ur­sa­che ist der of­fen­sicht­lich un­ge­nü­gend sa­nier­te Was­ser­scha­den aus dem Jahr 2002 an­zu­neh­men .

Aus ge­sund­heit­li­cher Sicht be­ste­hen er­heb­li­che Be­den­ken, zu­mal die Spo­ren bzw. Aus­ga­sun­gen über die Kel­ler­trep­pe in­ die Wohn­räu­me ge­lan­gen kön­nen.

Grund­sätz­lich müs­sen al­le be­la­ste­ten Ma­te­ri­a­lien voll­stän­dig be­sei­tigt wer­den, denn auch von ab­ge­stor­be­nen, ver­steck­ten Mi­kro­or­ga­nis­men emit­tie­ren Sub­stan­zen, die zu ge­sund­heit­li­chen Be­la­stun­gen füh­ren können.

 

 


[1] Dipl.- Ing. Christian Tegeder, Umweltambulanz, Horhausen,  „Zeitschrift für Umweltmedizin, Heft 2/2003, Seiten 62– 64: „Lang ersehnt: der Schimmelpilz- Leitfaden“

[2] Dr. W. Lorenz, Institut für Innenraumdiagnostik, Düsseldorf, auf den "8. WaBoLu- Innenraumtagen im Mai 2001 in Berlin

[3] K.-P. Böge, Veröffentlichung im Handbuch zur IBK Bau-Fachtagung 278 vom 21.2.2002, „Der Schimmelspürhund- Möglichkeiten zur Lokalisierung von Schimmel“

[4] Dr. Ing. Reinhard Keller, Schriftenreihe des Instituts für medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Universität zu Lübeck, Band 7 (2003). Hintergrundwerte von flüchtigen Schimmelpilzmetaboliten in unbelasteten Wohnungen.

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