Gesundheitsgefährdende Schimmelbelastungen durch Baufehler und Wasserschäden
BÖGE K.-P.: Gesundheitsgefa?hrdende Schimmelbelastungen durch Baufehler und Wasserscha?den. IBK Darmstadt Institut fu?r das Bauen mit Kunststoffen e.V. Schriftenreihe Nr. 298 zur IBK- Bau-Fachtagung „Ausgewa?hlte Feuchtescha?den – Sanierung oder Erneuerung – aus der Sicht der gesundheitlichen Konsequenzen“ am 12.02.2004 in Berlin und 21.10.2004 in Wu?rzburg
Böge – Wohngift- und Schimmel- Ambulanz
1. Einleitung
Feuchteschäden an Bauwerken sind Hausbesitzern ebenso wie Architekten und Bauhandwerkern bekannt und führen seit Jahrzehnten zu heftigen Auseinandersetzungen. Dies gilt nicht nur für rechtliche Fragen nach eingetretenen Schäden oder bei „Pfusch am Bau“, sondern auch bei der Entwicklung von Normen und Vorschriften sowie neuen Baustoffen und technischen Zusätzen zur Materialverbesserung. Dabei wurden aus meiner Sicht die Folgeschäden in Form von mikrobiellen Belastungen und ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen fast vollkommen übersehen. Unqualifizierte Ausführungen, zu schnelles Bauen, falsche Sanierungen von Feuchteschäden und die Tatsache, dass durch eine energiesparende Abschottung keine ausreichende Verdünnung von Schadstoffen in der Raumluft mehr stattfindet, führen zu immer häufigeren und schlimmeren Erkrankungen der Bewohner. Es ist bedenklich, wenn in einschlägigen Veröffentlichungen davon ausgegangen wird, dass in etwa einem Drittel der bundesdeutschen Wohnungen von erhöhten und aus gesundheitlicher Sicht unzumutbaren Schimmelbelastungen ausgegangen wird. Diese Wohnungen würden – hätten wir für Häuser ein ähnliches Kontrollsystem wie für Autos – nach dem Gesundheitscheck keine Plakette (den Gesundheitspass) erhalten.
2. Grundlagen zur Messung und Beurteilung von versteckten Schimmelschäden
2.1 Pilze und Bakterien, Meßverfahren und gesundheitliche Beurteilung:
Im Folgenden beziehe ich mich vorzugsweise auf folgende spezifischen Unterlagen.
2.1.1 Veröffentlichung: "Umdenken bei der Bewertung von Schimmelbefall erforderlich", herausgegeben im Juni 2002 vom Umweltausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung S.- H. und des Instituts für Toxikologie der Universität Kiel
2.1.2 "Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen" des Umweltbundesamtes vom Nov. 2002. Tegeder[1]hat dazu eine dreiseitige Kurzfassung erstellt, die es für gelegentliche Nutzer überflüssig macht, dass 80- seitige Original auszuwerten.
Im Bereich der Messung und Beurteilung von Schimmelschäden hat es in den letzten Jahren vorzugsweise durch die modellhaften Aktivitäten des Labors Pegasus (Dr. Urban Palmgren) erhebliche Entwicklungen gegeben, die eine vollkommen neue Sichtweise und zwingende Forschung in der Mikrobiologie und Umweltmedizin erforderlich machen:
Der unter 2.1.1 genannten Veröffentlichung kann dazu u.a. entnommen werden:
„Der Umweltausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und das Institut für experimentelle Toxikologie des Universitätsklinikum Kiel weisen darauf hin, dass auf der Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse bei der gesundheitlichen Bewertung von Schimmelbefall in Innenräumen ein Umdenken erfolgen sollte.
Die gesundheitlichen Folgen von Schimmelexpositionen nehmen zu.
Sie reichen von chronischen Erkrankungen der Atemwege (allergisches Asthma) und des HNO-Traktes (hier insbesondere Entzündungen der Nasennebenhöhlen) über Kopfschmerzen bis zur chronischen Erschöpfung.
Aus internationalen Veröffentlichungen sowie aktuellen Untersuchungsergebnissen des „Messwagens der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein“ muss geschlossen werden, dass die bisher gängige Praxis zur Beurteilung einer Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilze mittels der Messung von lebenden, kultivierbaren Sporen in der Raumluft nicht ausreicht. Viele öffentliche Institutionen, Gesundheitsämter und Sachverständige arbeiten jedoch immer noch ausschließlich nach dieser herkömmlichen Methode und kommen daher zu falschen Bewertungen.“
Für die vorstehende Argumentation sind aus meiner Sicht insbesondere zwei Grundlagen wichtig:
- Nach Lorenz[2] und umfangreichen eigenen Erkenntnissen sind etwa 85 % der Fälle versteckte Schäden , die zwangsläufig durch Augenscheinnahme, Feuchtemessungen an der Oberfläche und Sporenmessungen in der Raumluft (siehe auch Abs. 2.2.3) weder erkannt noch bewertet werden können.
- Gemäß der Veröffentlichung unter 2.1.1 „muss bei Verdacht auf mikrobielle Belastungen auch nach nicht sichtbarem Vorkommen gesucht werden. Alter, trockener Befall muss untersucht und dann entfernt werden, denn auch von versteckten, abgestorbenen Pilzen und Bakterien können MVOC sowie die ihnen anhaftenden Toxine in die Raumluft gelangen und Allergien oder andere Erkrankungen auslösen.“
Obwohl vorstehende Erkenntnisse eigentlich ausreichend bewiesen und wissenschaftlich belegt sind, gibt es immer noch Aussagen aus den Reihen von Medizinern, Schimmelgutachtern und vor allem Bausachverständigen, die diese Fakten schlicht und einfach ignorieren und sinngemäß feststellen: „Solange keine erhöhten Mengen anzüchtbarer Sporen in der Raumluft gemessen werden, besteht keine Gesundheitsgefahr“. Dies ist nicht nur falsch, sondern dadurch werden unzählige krankmachende Umstände für Hausbewohner ignoriert, die zu unübersehbaren Gesundheitsschäden und Folgekosten führen können.
2.2 Grundsätzliches zu Pilzen und Bakterien
Hauptursache für Probleme mit Schimmelpilz- oder Bakterienbefall in Innenräumen ist meist eine erhöhte Feuchtigkeit, die ihre Ursache z.B. in einem Bauschaden, falscher Isolierung oder schlechter Be- und Entlüftung haben kann. Bei solchen Verhältnissen und im Zusammenhang mit Wärme wird das Wachstum von Mikroorganismen stark gefördert. Dabei werden chemische Substanzen produziert und freigesetzt, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Das akute Gefährdungspotential eines mikrobiellen Befalls hängt neben der Fläche bzw. dem Volumen des Befalls auch von den vorhandenen Pilz- und Bakterienarten ab.
In dem unter 2.1.2 genannten Leitfaden des UBA wird zu den Meßverfahren grundsätzlich ausgeführt:
„Es gibt kein Verfahren zur Probenahme, Aufarbeitung und Bestimmung von Schimmelpilzen, das für alle Fragestellungen anwendbar ist."
Daraus und aus meiner Erfahrung ziehe ich den Schluß, dass je nach Aufgaben-stellung und den besonderen unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten ein oder mehrere Verfahren ausgewählt werden sollen, die grundsätzlich eine abschließende gesundheitliche Bewertung und bei Bedarf eine fachgerechte Sanierung erlauben.
Nachstehend einige Erläuterungen zu verschiedenen Meßverfahren:
2.2.1 Einsatz eines Schimmelspürhundes
Nach qualifizierter Ausbildung für den Hund und den Schadensermittler sowie umfangreicher Erfahrung ist das Aufspüren, die Lokalisation und die Quantifizierung von versteckten Schimmelschäden ist der Schimmelspürhund[3] für mich ein unver-zichtbares Instrument mit vergleichsweise geringem Kostenaufwand geworden.
Dem Leitfaden des UBA ist zu entnehmen:
„Der Einsatz eines Schimmelpilzspürhundes wird als Ersatz oder als Ergänzung mikrobieller Messungen oder von MVOC-Messungen bei nicht sichtbaren, aber vermuteten Schimmelpilzschäden in Gebäuden vorgeschlagen“.
2.2.2 Messung von Pilzen und Bakterien in der Raumluft
Mit einem speziellen Sammelmedium wird vor Ort eine Raumluftprobe gezogen und im Labor über kulturelle Nachweisverfahren auf verschiedenen Nährböden analysiert.
Für die tägliche Praxis hat diese Methode so erhebliche Nachteile, dass sie auf keinen Fall als alleiniger Maßstab zur Beurteilung einer Gesundheitsgefahr eingesetzt werden kann. Der Nachweis von niedrigen Sporen- Konzentrationen in der Raumluft bietet keine Sicherheit, dass kein gesundheitsgefährdender Schimmelpilzbefall vorliegt. Es bestehen nicht nur Unsicherheiten, weil stundenaktuelle und witterungsabhängige Schwankungen nicht berücksichtigt werden können, sondern zwangsläufig werden versteckte Belastungen ebenso wie nicht mehr anzüchtbare (aber trotzdem gesundheitsgefährdende) Mikroorganismen überhaupt nicht erfaßt.
2.2.3 Messung von Schimmelpilzen in Materialien
Dem Leitfaden des UBA ist zu entnehmen: "Nützlich ist in vielen Fällen die Untersuchung einer Materialprobe (wie z. B. Putz, Tapete, Holzteile, Estrich, aber auch Blumenerde und Dämmmaterialien), die Hinweise auf die eigentliche Lokalisation der Schimmelpilzquelle liefern kann und durch Bestimmung der vorkommenden Schimmelpilzarten eine klare Abgrenzung des Keimspektrums im Innenraum von dem der Außenluft ermöglicht.
Auch wird damit die Gefahr einer Fehlinterpretation verringert, die bei ausschließlicher Luftbeprobung z. B. durch einzelne, zufällig von außen eingetragene Pilzsporen entsteht. Einige Schimmelpilzarten (z.B. Stachybotrys chartarum) lassen sich überdies schwierig in der Luft nachweisen. Die Untersuchung von Schimmelpilzen auf oder in Materialien gibt Hinweise auf die Schimmelpilzquelle."
"Toxische und sensibilisierende Wirkungen luftgetragener Pilzsporen gehen sowohl von kultivierbaren als auch von nicht kultivierbaren Sporen aus. Für besondere Fragestellungen ist daher die Bestimmung der Gesamtzellzahl durch Verfahren, die nicht auf einer Kultivierung beruhen, sinnvoll. So kann z.B. Stachybotrys chartarum, eine Schimmelpilzart, die zur Bildung von Mykotoxinen fähig ist, oft nicht durch Kultivierung nachgewiesen werden, sondern nur bei der direkten Bestimmung der Gesamtzell- oder Gesamtsporenzahl."
2.2.4 Messung von mikrobiologisch produzierten flüchtigen organischen Verbindungen (MVOC)
Aus der Raumluftmessung auf "von Mikroorganismen produzierter flüchtiger organischer Substanzen" (MVOC ) läßt sich ableiten, ob ein Schaden besteht, auch wenn er nicht unmittelbar sichtbar ist. Neuere Erkenntnisse lassen den Schluß zu, dass MVOC eine wesentlich höhere Korrelation zu Krankheitssymptomen haben als luftgetragene Sporen. Die MVOC können durch viele Baumaterialien hindurchdiffundieren und gelangen so in die Raumluft, obwohl der Schaden eigentlich innerhalb der Baukonstruktion oder hinter einer Tapete verborgen ist. Bei den Substanzen handelt es sich um flüchtige Stoffwechselprodukte der Schimmelpilze und Bakterien, die noch jahrzehntelang nach dem Absterben der Mikroorganismen an die Raumluft abgegeben werden können.
Im Rahmen eines Verfahrens vor dem Berliner Landgericht wurde u.a. festgestellt, dass aus umweltmedizinischer Sicht die Feststellung von eindeutig erhöhten MVOC genügt, um daraus die objektiv begründete Befürchtung zu gewinnen, dass der Gebrauch von Wohn- und Aufenthaltsräumen zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung führt.
Dem Leitfaden des UBA ist zu entnehmen: "Nicht immer lässt, wie beschrieben, der quantitative Nachweis von luftgetragenen Mikroorganismen gesicherte Aussagen
über mikrobielle Schäden im Innenraum zu, da nur ein Teil der in der Luft vorhandenen Mikroorganismen mit Kultivierungsmethoden erfasst werden kann oder es sich um verdeckte mikrobielle Schäden handelt. Die qualitative Bestimmung der charakteristischen MVOC kann in solchen Fällen ein gutes Hilfsmittel zum Aufdecken von mikrobiell bedingten Bauschäden sein".
3. Problem A: Fehlende Abdichtung auf der Betonsohle
Von den beim Hausbau bekannten möglichen Schwachstellen, die zu einem unzulässigen Wassereintrag und nachhaltigen Gebrauchs- und Wertminderungen führen können, möchte ich eine Problemstellung beschreiben, die aus meiner Sicht hinsichtlich des Schimmelschadens eine hervorgehobene, aber bisher kaum beachtete Bedeutung hat. Dabei spielt es eine Rolle, dass es sich hier um einen versteckten Schaden handelt, der zwangsläufig selten erkannt wird, aber aus gesundheitlicher Sicht aufgrund seiner großen flächenhaften Ausdehnung besonders gefährlich ist.
Grundsätzlich muss aus meiner Sicht nach dem Studium einschlägiger Fachliteratur und der erstmals 1983 herausgegebenen „DIN- Norm 18195 Bauwerksabdichtungen“ davon ausgegangen werden, dass ausreichende fachlich bindende Vorschriften vorliegen, um zumindest in Neubauten eine ausreichende Absicherung gegen Feuchtigkeit und Schimmelbefall zu garantieren.
In der neuen Fassung der DIN 18195 Teil 4 vom August 2000 ist u.a. deutlich beschrieben, dass diese Norm für „die Abdichtung von Bauwerken und Bauteilen mit Bitumenwerkstoffen und Kunststoff- Dichtungsbahnen gegen im Boden vorhandenes, kapillargebundenes und durch Kapillarkräfte auch entgegen der Schwerkraft fortleitbares Wasser“ gilt. Neben Vorschriften für den Schutz von Wänden ist aus meiner Sicht der Absatz 6.2.1 eindeutig: „Die Bodenplatte ist grundsätzlich gegen aufsteigende Feuchtigkeit nach 7.4 abzudichten. Dabei muss die Abdichtung des Fußbodens an die waagerechte Abdichtung der Wände so herangeführt oder mit ihr verklebt werden, dass keine Feuchtigkeitsbrücken insbesondere im Bereich von Putzflächen entstehen können.“
Es kann als Sachverständiger für Schimmel und Wohngifte eigentlich nicht meine Aufgabe sein, über Baunormen und deren Anwendung zu diskutieren, aber da die Folgen der falschen oder fehlenden Abdichtungen von Bodenplatten bei der Suche nach Ursachen für schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen in der Praxis eine immer größere Rolle spielen, erscheint hier dringend eine bessere Kontroll- und Informationsarbeit erforderlich.
Bei der Aufdeckung von Schimmelschäden im Fußbodenaufbau ist mir aufgefallen, dass fast immer nicht nur die Abdichtungen von Sohle und Wänden falsch oder gar nicht ausgeführt waren, sondern zwischen Sohle und Dämmmaterial fanden sich folgende Zustände:
2.1 keinerlei Abdichtungsmaterial
2.2 Verpackungsfolien, die auf dem Bau in dieser Form „entsorgt“ wurden.
2.3 PE- Folien (meist 0,2 mm) in verschiedenster Verlegung ohne Überdeckung
2.4 unverschweißte, unverklebte Dachpappen
2.5 dünner teerhaltiger Kaltanstrich
2.6 unverschweißte, unverklebte Bitumenbahnen
Bei der Heranziehung der verantwortlichen Architekten, Baufirmen und auch Sachverständigen reichten die Begründungen für vorstehende Ausführungen von „das kennen wir hier nicht anders „ über „anders wird es zu teuer“ bis „das ist normal - Feuchtigkeit und Schimmel sind überall“.
Im nachstehend aufgeführtem Fallbeispiel stellte der (bekannte und in seiner Region anerkannte Bauunternehmer) im Rahmen der Ortsbegehung bei geöffnetem Fußbodenaufbau fest: „Ich fühle keine Feuchtigkeit - Schimmel kann ich auch nicht sehen – bisher hatte ich noch nie Probleme“.
Grundsätzlich möchte ich feststellen, dass es mir nicht um die Hervorhebung einzelner und immer wieder vorkommender Fälle von sog. „Pfusch am Bau“ geht, sondern um eine Problematik, die offensichtlich sehr häufig auftritt und hinsichtlich seiner katastrophalen Auswirkungen wenigen bekannt ist, weil nur selten eine Kontrolle des Fußbodenaufbaus stattfindet.
Abschließend weise ich noch darauf hin, dass es bei dem Problem der falschen oder fehlenden Abdichtung nicht nur um die Gefahren durch eindringendes Wasser geht, sondern allein die frisch geschüttete und nicht ausgetrocknete Betonsohle führt meist schon zu einem unzulässigen Pilzwachstum in der darüberliegenden Dämmung.
Fallbeispiel zu Problem A:
Fehlende Abdichtung auf der Betonsohle
1. Örtliche Gegebenheiten und Feuchtemessungen:
Überprüfungen im März 2003. Neues Einfamilienhaus, bezogen im Jahr 1999.
Der Hausbesitzer war aufgrund erheblicher gesundheitlicher Probleme arbeitsunfähig und konnte das Haus aufgrund toxischer Belastungen (lt. ärztlicher Diagnose) aufgetretenen Bewegungsstörungen (insbesondere Gleichgewichtssinn) nicht mehr verlassen. Weiter stellt der Arzt positive Reaktionen auf Schimmelbelastungen fest.
In Wohn- und Schlafzimmer war Auslegeware auf dem Zementestrich ausgelegt. Unter dem Fußbodenaufbau befand sich zwischen der Betonsohle (nicht unterkellert) und der Styropordämmung keine Abdichtung gemäß DIN 18195, d.h. das Styropor lag auf der feuchten Sohle.
2. Einsatz des Schimmelspürhundes:
Der eingesetzte Schimmelspürhund hat auf allen Fußböden markiert, was eindeutig auf versteckte mikrobielle Belastungen hindeutet.
3. Messung und Beurteilung des mikrobiellen Befalls im Material:
Methoden der Umweltmykologie GbR Berlin (Dr. Trautmann , Dr. Dill)
Von den Materialproben werden meist zur mikroskopischen Vorprüfung Folienkontaktproben angelegt und nach Anfärbung mit Lactophenolblaulösung lichtmikroskopisch untersucht.
Ausgewählte Materialproben werden in Lösung eingewogen, geschüttelt und in Zehnerschritten verdünnt. Vom Originalansatz und von Verdünnungsstufen wird auf DG 18-, Malzextrakt- und CASO-Agar plattiert.
3.1 Ergebnisse:
3.1.1 Mikroskopien: Die aus dem Fußbodenaufbau entnommenen Materialien (Gips-putz, Randstreifen, bitumierte Pappe, Styropor) wurden einer mikroskopischen Vorprüfung unterzogen und (aus Kostengründen) nur eine Vollanalyse durchgeführt:
3.1.2 Bestimmung anzüchtbarer Pilze und Bakterien, Verdünnung
Materialprobe Styropor Unterseite aus dem Schlafzimmer EG:
Ergebnis und Bewertung
Pilzgesamtkonzentration: 23 x 103 KBE/g = Hoch
Pilzzusammensetzung: Auffällig insbesondere durch Aspergillus versicolor und Verticillium psalliotae.
Bakteriengesamtkonzentration: 180 x 103 KBE/g = Hoch
Bakterienzusammensetzung: Auffällig: Actinomyceten, Typ Promicromomonospora
4. Raumluftmessung und Bewertung MVOC:
Probenahme im März 2003:
Schlafzimmer: Summe MVOC: 2.861 ng/m3
Nach einschlägigen Veröffentlichungen aus dem Jahr 2000 wird eine Summenkonzentration ab 1500 ng/m3 als „erhebliches Indiz" für einen versteckten Schimmelbefall eingestuft.
- Abschließende Bewertung :
Durch die fehlende Abdichtung im Fußbodenaufbau ist es im Erdgeschoss des Ein-familienhauses (Baujahr 1999) flächendeckend zu einem deutlich erhöhten mikrobiellen Befall und andauernden Ausgasungen von Stoffwechselprodukten gekommen.
Im März 2003 habe ich nach Abschluß der Untersuchungen gefordert, dass bei einer Sanierung darauf zu achten ist, daß alle belasteten Materialien vollständig beseitigt werden, denn auch von abgestorbenen, versteckten Mikroorganismen emittieren Substanzen , die zu gesundheitlichen Belastungen führen können.
- Erfolgskontrolle:
Auf Nachfrage teilt der Betroffene im Januar 2004 mit, dass im Juni 2003 der Estrichaufbau erneuert wurde. Der Gesundheitszustand hat sich danach wesentlich gebessert. Er fährt sogar schon wieder mit dem Auto.
4. Problem B: Feuchte- und Schimmelschäden im Neubau
Vermeintliche zeitliche und finanzielle Zwänge haben uns fast eine eiserne Neubauregel vergessen lassen, die nicht nur Planern und Erbauern von Häusern geläufig war, sondern auch Laien:
„Ein Neubau muß mindesten zwei Jahre austrocknen!“
Unabhängig vom brachliegendem Rohbau zu Frostzeiten und von speziellen Koks-heizungen wurden zum Teil sogar Neubauten (selbstverständlich ohne Tapeten!) in äußerst fragwürdiger Form von sozialschwachen Mietern „trocken gewohnt“.
Diese Zahlen werden eindrucksvoll durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt:
Es wurde z. B ermittelt, dass eine frische Betondecke von 20 cm Dicke bis zur Ausgleichsfeuchte des "trockenen" Betons, d.h. einer Feuchtedifferenz von ca. 5 Prozent sowie einer angenommenen Betondichte von ca. 2400 kg/m3 eine flächenbezogene Wassermasse von 24 kg/m2 ergibt. Das wären z.B. für einen Kellerraum von ca. 64 m2 mit allen Boden- und Deckenflächen, etwa 1536 Liter Wasser, die abgeführt werden bzw. verdunsten müssen.
Wenn man dann noch ungünstige Witterungsbedingungen sowie ein schlechtes Heiz- und Lüftungsverhalten einrechnet, wird die hochaktuelle Problemstellung für Neubauten deutlich. Es ist zwingend zu fordern, dass Planer und Baufachleute nicht nur den Bewohnern eines Neubaus Regeln für das Wohn-, Heizungs- und Lüftungs-verhalten an die Hand geben, sondern auch folgende Grundregeln beachten:
- Ab der Rohbauphase ist durch ergänzende Maßnahmen sicherzustellen, dass jedwede Baumaterialien nicht unmittelbar dem Regen oder auch Überschwemmungen ausgesetzt sind.
- dampfbremsende Bodenbeläge (z.B. PVC, Laminat, Beschichtungen) dürfen erst eingebaut werden, wenn in den abzudeckenden Materialien ein Wert von unter 20 Holzfeuchteäquivalenten eingehalten ist.
- in Bädern sind zwingend Abluftventilatoren einzubauen und in Küchen Wrasenab-züge ebenso mit Abluft.
- durch ergänzende lüftungstechnische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass auch ohne die Möglichkeit der Stosslüftung ein gleichmäßiger Luftaustausch von 0,5 pro Stunde stattfindet.
- über Feuchtigkeitskontrollen zur Schlußabnahme ein Protokoll vorgelegt wird
Fallbeispiel zu Problem B:
Feuchte- und Schimmelschäden im Neubau
- Örtliche Gegebenheiten und Feuchtemessungen
Überprüfungen im November 2003. Neues Einfamilienhaus, bezogen im Mai 2003. Besondere Gerüche im Kinderzimmer. Das Kind hat gesundheitliche Probleme: Nase zu, häufig erkältet, Bronchitis.
Außer Küche und Bäder überall geklebter Parkettfußboden Eiche.
Nach Auskunft des Parkettverlegers soll der Estrich vor der Verlegung des Parketts nach einer Kontrolle ausreichend trocken gewesen sein. Eine im Zementestrich durchgeführte Feuchtemessung nach der "Carbid- Methode" ergab (ca. 8 Monate nach dem Einzug!) einen Feuchtegehalt von 2,4% .
Nach einschlägigen Regeln (u.a. gemäß Bundesverband Estrich und Belag) soll der Höchstfeuchtegehalt bei der Verlegung von Parkettböden unter 2.0 % liegen.
2. Einsatz des Schimmelspürhundes:
Der eingesetzte Schimmelspürhund hat auf allen Parkettfußböden markiert, was eindeutig auf versteckte mikrobielle Belastungen hindeutet.
3. Messung und Beurteilung des mikrobiellen Befalls im Material:
Untersuchungsbericht der Umweltmykologie GbR Berlin (Dr. Trautmann , Dr. Dill) Methoden: siehe erstes Fallbeispiel
3.1 Ergebnisse
3.1.1 Vorprüfung (Mikroskopien) von Proben aus dem Bodenaufbau Kinderzimmer:
Probe |
Aussehen |
Pilze / Bakterien |
a Eichenparkett
|
Eichenparkett, |
Seitenkante: Mäßig viel Myzel, viele Sporenträger und extrem viele Sporen von Aspergillus sp. (vermutlich Aspergillus versicolor) Kleber: |
b Estrich mit schwarzer Folie
|
Estrich mit Kleberresten, Folie |
Estrich: Vereinzelt Myzel, Sporenträger und viele Sporen von Aspergillus sp. (vermutlich Aspergillus versicolor) Folie: Vereinzelt Sporen von Aspergillus sp. |
c Styropor
|
unauffällig |
Vereinzelt Myzel, Sporenträger und viele Sporen von Aspergillus sp.; Vereinzelt Myzel, Sporenträger und mäßig viele Sporen von Acremonium sp.; Viele Actinomyceten |
d Schüttung
|
aus Styropor, Putz + Granulat |
Vereinzelt Pilzmyzel a Mäßig viele Bakterienaggregate |
e blauer Randstreifen
|
unauffällig |
Mäßig viel Myzel und viele Sporen von Cladosporium spp.; Vereinzelt Myzel, Sporenträger und viele Sporen Aspergillus sp. |
f Gipsputz
|
unauffällig |
Sehr vereinzelt Myzel und mäßig viele Sporen vom Typ Aspergillus/Penicillium a Vereinzelt Actinomyceten |
a Mangels charakteristischer morphologischer Merkmale (z.B. Sporenträger) nicht genauer bestimmbar
3.1.2 Bestimmung anzüchtbarer Pilze und Bakterien, Verdünnung
3.1.2.1 Materialprobe Eichenparkett aus dem Kinderzimmer:
Ergebnis und Bewertung
Pilzgesamtkonzentration: 3.300 x 103 KBE/g = Sehr hoch
Pilzzusammensetzung: Auffällig durch Aspergillus versicolor, Penicillium spp., (Paecilomyces sp.)
Bakteriengesamtkonzentration: 4,0 x 103 KBE/g = Erhöht, ggf. Hemmung weiterer Bakterien durch Pilze
Bakterienzusammensetzung: Unauffällig
3.1.2.2 Materialprobe Styropor aus dem Estrich Kinderzimmer:
Ergebnis und Bewertung
Pilzgesamtkonzentration: 360 x 103 KBE/g = Hoch
Pilzzusammensetzung: Auffällig durch Acremonium sp., Aspergillus versicolor, Penicillium spp., Verticillium sp.
Bakteriengesamtkonzentration: 470 x 103 KBE/g = Hoch
Bakterienzusammensetzung: Auffällig durch Actinomyceten
4. Raumluftmessung und Bewertung MVOC:
Probenahmen im November 2003:
4.1 Außenluft : Summe MVOC: keine Werte, unterhalb der Bestimmungsgrenzen
4.2 Kinderzimmer: Summe MVOC: 1.794 ng/m3
Nach einschlägigen Veröffentlichungen aus dem Jahr 2000 wird eine Summenkonzentration ab 1500 ng/m3 als „erhebliches Indiz" für einen versteckten Schimmelbefall eingestuft.
Vorgenannte Bewertung kann nach einer neuen wissenschaftlichen Veröffentlichung von Keller[4] aus dem September 2003 wie folgt ergänzt werden:
Bei einer Überprüfung der Summe von acht "Hauptindikatoren" ergibt sich:
4.3 Summe der acht Hauptindikatoren: 600 ng/m3
Der Erfahrungswert für die Summe von acht Hauptindikatoren in unbelasteten Wohnungen beträgt = 430 ng/m3
Damit ergibt sich auch nach den aktuellsten wissenschaftlichen Veröffentlichungen im Kinderzimmer gegenüber "unbelasteten" Wohnungen eine deutliche Überschreitung.
4.4 Zur Messung auf MVOC ein ergänzendes Beispiel aus einem ähnlichen Fall: 4.4.1 März 2002, bewohntes Schlafzimmer, Summe MVOC: 2.710 ng/m3
4.4.2 September 2002, Schlafzimmer nach Entfernung des Fußbodenaufbaus: Summe MVOC: < 345 ng/m3
Durch diese Raumluftmessung konnte damit eindeutig nachgewiesen werden, dass nach der Entfernung des belasteten Estrichaufbaus keine Raumluftbelastung mit deutlich erhöhten MVOC mehr gegeben war.
5. Abschließende Bewertung:
Durch erhöhte Feuchtigkeit (kein Wasserschaden bekannt) bzw. eine schlechte Austrocknung ist es im Fußbodenaufbau zu einem deutlich erhöhten mikrobiellen Befall und andauernden Ausgasungen von Stoffwechselprodukte gekommen.
Bei einer Sanierung ist darauf zu achten, daß alle belasteten Materialien vollständig beseitigt werden, denn auch von abgestorbenen, versteckten Mikroorganismen emittieren Substanzen , die zu gesundheitlichen Belastungen führen können.
5. Problem C: Schäden nach ungenügender Sanierung durch Trocknung
Es gehört inzwischen fast zur täglichen Praxis des Unterzeichners, dass sich erkrankte Personen auf Anraten Ihres Arztes melden, bei denen nach einem Wasserschaden in der Wohnung gerade Trocknungsmaßnahmen durchgeführt werden, oder diese auch vor längerer Zeit scheinbar „erfolgreich“ abgeschlossen wurden. Dabei handelt es sich meist um Folgeschäden nach einem Rohrbruch oder Leckagen in einer Wasser- oder Abwasserleitung. Weitere Ursachen waren und sind ebenso die großen Regenfälle mit Überschwemmungen wie im Sommer 2002 auch Schäden an Dächern, Regenwasserableitungen oder Fassaden.
In den von mir bearbeiteten Fällen gab es in der Vorgeschichte meist ein auffälliges und einträchtiges Miteinander von Versicherungen, deren (Bau-) Sachverständigen und Trocknungsunternehmen. Nach Aussagen der Betroffenen erinnerte sich der Schadensbegutachter im Gespräch mit den Betroffenen zufällig an ein „günstiges“ Trocknungsunternehmen, dessen Kosten dann zufällig auch von der Versicherung voll getragen wurden . Unverzüglich nimmt der Trockner seine Arbeit auf, nach Kontrolle des Erfolges werden angebrachte Kernbohrungen im Fußbodenaufbau wieder geschlossen und erst einmal sind alle Parteien zufrieden.
Grundsätzlich müssen bei dieser Arbeitsweise zwei kritische Punkte betrachtet werden:
5.1 Gefahren durch Trocknung bei gleichzeitiger Bewohnung:
In der täglichen Praxis ist es schon häufig vorgekommen, dass Trocknungsunter-nehmen trotz eines Langzeit- Feuchteschadens mit massivem Schimmelbefall in der Estrichdämmung warme Luft in den Estrich einblasen, und so nicht nur zu einer Vermehrung der Schimmelbelastung beitragen, sondern diese auch noch unkontrolliert in die Raumluft transportieren. In der Regel wurden in diesen Fällen nach meiner Empfehlung, vom Trocknungsunternehmen eine gesundheitliche Unbedenklichkeitserklärung einzufordern, die Geräte einen Tag später abgebaut.
5.2 Langzeitgefahren bei der Trocknung verschimmelter Dämmungen:
Auch wenn Trocknungsunternehmen in schriftlichen Werbeblättern oder vor Ort mit „hunderten erfolgreich abgeschlossenen Sanierungen“ werben, konnte ich noch in keinem Einzelfall überzeugt werden, in dem die besagte Feuchte mit den Folgen einer Schimmelbelastung durch Trocknung richtig saniert wurde, denn (siehe auch Abs. 2): auch versteckte und abgestorbene mikrobielle Belastungen müssen beseitigt werden, denn aktuelle wie alte Stoffwechselprodukte gasen jahrzehntelang in die Raumluft aus und können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Trocknungsmaßnahmen sind hier ebensowenig angebracht wie der Einsatz gefährlicher chemischer Mittel. Besonders aufgefallen ist mir ein Schleswig- Holsteinischer „Ingenieurbetrieb“, der in ein Trocknungsloch zur „dreimaligen Desinfektion des schwimmenden Estrichs“ ein Flächendesinfektionsmittel eingeblasen hat. Unabhängig davon, dass die Aktion in dieser Form nicht nur überflüssig und auch noch durch nachträgliche Ausgasungen in die Raumluft gesundheitsgefährdend war, kann sicher keiner nachvollziehen, wie in dieser Weise die gesamte Estrichdämmung erreicht bzw. desinfiziert werden soll.
Nicht unerwähnt bleiben sollen hier auch die Fälle, in denen nach einem Brandschaden die massiv mit Rußteilchen belastete Raumluft in den Estrich eingeblasen wurde.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass bei meinen Kontrollen sehr häufig der notwendige Trocknungsgrad zur Verhinderung von Schimmelschäden (unterhalb 20 Holzfeuchteäquivalente) nicht an allen Stellen im Estrichaufbau erreicht war und zwangsläufig ein unkontrolliertes Schimmelwachstum möglich war.
Fallbeispiel zu Problem C:
Schäden nach ungenügender Sanierung durch Trocknung
1. Örtliche Gegebenheiten und Feuchtemessungen
Einfamilienhaus, Baujahr 1983, erworben im Januar 2003. Schimmelprobleme im Keller, der einen direkten Zugang zur Wohnung im Erdgeschoß hat.
Extreme gesundheitliche Probleme der Bewohnerin.
Grundsätzlich befanden sich zum Zeitpunkt der Begehung die verschiedenen Kellerräume in einem "normalen" Nutzungszustand. Deutliche optische Hinweise auf Feuchte- und Schimmelschäden fanden sich an fast allen Wänden im unteren Bereich bis ca. 1m Höhe, wobei hier die im Keller eingesetzte latexgestrichene Gewebetapete entfernt worden war.
In diesen Bereichen waren deutliche Spuren eines Wasserschadens (mit steigender Feuchtigkeit im Putzaufbau) und einer massiven Schimmelbelastung erkennbar. Anzumerken ist hier, dass die Anbringung dieser Tapete in einem Keller bauphysikalisch vollkommen falsch ist und hier offenkundig zur Verdeckung der o. g. Schäden dienen sollte.
Das Schadensbild und orientierende Feuchtemessungen sprechen eindeutig für einen Zusammenhang mit dem Wassereinbruch im Sommer 2002, als der Keller voll Wasser gelaufen war. Sonstige bauliche Mißstände oder Nutzungsfehler lagen nach meinen Ermittlungen nicht vor.
Die durchgeführte Trocknung nach dem Wasserschaden entsprach offensichtlich nicht den zwingend erforderlichen Ansprüchen an eine Sanierung.
2. Messung und Beurteilung des mikrobiellen Befalls im Material:
Methoden: Zur umfassenden Bewertung der Schimmelschäden wurden Materialproben im Speziallabor "Pegasus" in Düsseldorf analysiert.
Neben der Sichtprüfung unter dem Mikroskop wurden kulturelle und chemische Nachweisverfahren eingesetzt. Der Vorteil dieser umfangreichen Meßmethode ist die Möglichkeit der Feststellung von lebenden und abgestorbenen Pilzen und Bakterien.
Ergebnisse und Bewertung: Unter diversen Möglichkeiten wurden beispielhaft drei Materialproben aus verschiedenen Bereichen entnommen und analysiert. Dabei wurde von den sichtbar betroffenen Wänden eine Farb- Mischprobe entnommen und aus dem Estrichaufbau wurden Proben sowohl in der Nähe einer Außenwand als auch neben einer Innenwand analysiert.
2.1 Mischprobe aus mehreren Räumen, sichtbar belasteter unterer Wandbereich: Putz, Farbe, Tapetenreste
Ergebnis: In der Materialprobe wurden deutlich erhöhte Konzentrationen an Bakterien (Gesamtanzahl =24.000 x 103 /g) und Schimmelpilzen (Gesamtanzahl = 4.600 x 103 /g) gefunden. Auffällig: Aspergillus versicolor und Actinomyceten.
2.2 Probe aus Keller 001, Ecke Außen-/Innenwand links: Styropor aus dem meßbar
und sichtbar feuchten Estrich
Ergebnis: In der Materialprobe wurden deutlich erhöhte Konzentrationen insbesondere an Bakterien (Gesamtanzahl =1.100 x 103 /cm2) gefunden. Die hohe lebende Quote von Schimmelpilzen sowie das Vorhandensein von Aspergillus versicolor belegen den aktiven Feuchteschaden.
2.3 Probe aus Flur 005, links neben Tür zum Heizungsraum: Styropor, Pappe und Mineralfasern aus dem sehr feuchten Estrichaufbau.
Ergebnis: In der Materialprobe wurden extrem erhöhte Konzentrationen an Bakterien (Gesamtanzahl =240.000 x 103 /g + KBE =19.000 x 103 /g) und Schimmelpilzen (Gesamtanzahl =16.000 x 103 /g + KBE =3.700 x 103 /g) gefunden. Die hohe lebende Quote von Bakterien und Schimmelpilzen sowie das Vorhandensein von Actinomyceten und Aspergillus versicolor belegen den aktiven Feuchteschaden.
3. Abschließende Bewertung:
Als Ursache ist der offensichtlich ungenügend sanierte Wasserschaden aus dem Jahr 2002 anzunehmen .
Aus gesundheitlicher Sicht bestehen erhebliche Bedenken, zumal die Sporen bzw. Ausgasungen über die Kellertreppe in die Wohnräume gelangen können.
Grundsätzlich müssen alle belasteten Materialien vollständig beseitigt werden, denn auch von abgestorbenen, versteckten Mikroorganismen emittieren Substanzen, die zu gesundheitlichen Belastungen führen können.
[1] Dipl.- Ing. Christian Tegeder, Umweltambulanz, Horhausen, „Zeitschrift für Umweltmedizin, Heft 2/2003, Seiten 62– 64: „Lang ersehnt: der Schimmelpilz- Leitfaden“
[2] Dr. W. Lorenz, Institut für Innenraumdiagnostik, Düsseldorf, auf den "8. WaBoLu- Innenraumtagen im Mai 2001 in Berlin
[3] K.-P. Böge, Veröffentlichung im Handbuch zur IBK Bau-Fachtagung 278 vom 21.2.2002, „Der Schimmelspürhund- Möglichkeiten zur Lokalisierung von Schimmel“
[4] Dr. Ing. Reinhard Keller, Schriftenreihe des Instituts für medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Universität zu Lübeck, Band 7 (2003). Hintergrundwerte von flüchtigen Schimmelpilzmetaboliten in unbelasteten Wohnungen.
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